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Teilnehmer einer Bahá'í-Tagung in Haifa, Israel - Ein- und Austritt sind völlig problemlos.
 

(15) Eintritt und Austritt

In der Bahá'í-Religion gibt es keinen Klerus und keine ausgeprägten Formen von Zeremonien. Der Eintritt in den Bahá'í-Glauben ist in dem Moment vollzogen, sobald sich eine Person nach möglichst intensiver Auseinandersetzung mit den Heiligen Schriften entschließt, Bahá'u'lláh als Offenbarer Gottes für unser Zeitalter anzuerkennen. Mit der Unterschrift unter einer Erklärungskarte ist man Mitglied der Bahá'í-Gemeinde und genießt im Erwachsenenalter das Wahlrecht.

Der Austritt ist vollzogen, wenn man diese Auffassung (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr vertritt und dies - möglichst schriftlich - der Bahá'í-Gemeinde mitteilt.

Terrassen 18 und 19 auf der Spitze des Berg Karmel - Foto von Marco Abrar - BahaiPictures.com