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Wege der Wahrheitsprüfung

Wer dem Bahá'í-Gedankengut erstmals begegnet, verspürt zumeist das Bedürfnis, "die Sache" auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die hier angebotenen "Wege der Wahrheitsprüfung" mögen dabei eine erste Hilfe sein.

  1. Bahá'u'lláh bezeichnet sich selbst (in dem Buch "Verse Gottes") als
    • höchste Manifestation Gottes
    • Stimme des Altehrwürdigen der Tage
    • Manifestation des göttlichen Selbstes unter den Menschen
    • Tempel der Sache Gottes
    • den erwählten Diener des Allherrlichen
    • Tagesanbruch der Zeichen göttlicher Offenbarung
    • Offenbarer der Namen und Eigenschaften Gottes
    • Manifestation himmlischer Schriften
    • Tagesanbruch göttlicher Führung
    • geheiligter Spiegel und Aufgangsort altehrwürdiger Herrlichkeit
    • Sonne am Himmel der Heiligkeit Gottes
    • Tor der Erkenntnis des Altehrwürdigen der Tage
    • Weg zur Erkenntnis des Altehrwürdigen Seins
    • Vertreter und Sprachrohr Gottes
    • Tagesanbruch für Gottes trefflichste Namen
    • Aufgangsort für Gottes erhabene Eigenschaften
    • der wahre Gottesglaube unter den Menschen
    • den Gott offenbaren wird am Tage der Auferstehung
    • Tempel Gottes unter den Menschen
    Hand aufs Herz! Kann es für dieses Anspruchsniveau mehr als zwei Erklärungen geben?

    -> Entweder sein Anspruch ist in keiner Weise gerechtfertigt
    -> oder aber sein Anspruch ist uneingeschränkt zutreffend.

    Zwischenstufen sind hierbei nicht denkbar.

    Die Entscheidung zwischen diesen beiden Alternativen muss der Leser durch eigenes Studium der Texte Bahá'u'lláhs für sich selbst herbeiführen.
  2. Eine indirekte Beweisführung zur Klärung der Frage, wer Bahá'u'lláh wirklich ist, kann über die Biographie und Schriften des Báb, 'Abdu'l-Bahás und Shoghi Effendis erfolgen. Zahlreiche beeindruckende Bücher (aus dem Bahá'í-Verlag) stehen dem Wahrheitssucher dabei zur Verfügung.
  3. William Sears hat sich in seinem Buch "Dieb in der Nacht" ausführlich und schlüssig nachvollziehbar mit zahlreichen Prophezeiungen des Alten und Neuen Testamentes befasst.
  4. Aufschlussreich ist ferner: Stehen die Bahá'í-Texte im Widerspruch oder im Einklang mit den geistigen Kernaussagen früherer Religionen?
  5. Nicht weniger hilfreich ist die Klärung, in welcher Weise und in welchem "Ton" sich die Zentralgestalten des Bahá'í-Glaubens zu den Gottesboten früherer Religionen äußerten.
  6. Erwecken die Texte (einschließlich der Gebete und Weisheitsworte) der Bahá'í-Offenbarung den Eindruck, als stammten sie von einem Menschen oder ist deren göttliche Herkunft glaubhafter?
  7. Man kann weiterhin der Frage nachgehen, ob die Ziele und Leitlinien der Bahá'í-Offenbarung realistische Lösungen für die Probleme unserer heutigen Welt darstellen - und außerdem: Würde die Umsetzung der Bahá'í-Themen in die Alltagswirklichkeit für die Menschheit einen kulturellen Fort- oder Rückschritt bewirken?
  8. Tiefere Einsicht gewinnt man außerdem durch die Beantwortung der Frage, ob die Hauptpersonen der Bahá'í-Religion jemals bestrebt waren, irdische Macht auszuüben, materiellen Reichtum anzuhäufen, andere Menschen auszunutzen oder gar zu missbrauchen.
  9. Eine weitere Beweismöglichkeit für die Echtheit Bahá'u'lláhs besteht in den ungewöhnlich widrigen Lebensumständen, die er ertragen musste. Kein normaler Mensch könnte ein derartiges Maß an Leid, Bedrohung, Verfolgung, Erniedrigung, Freiheitsberaubung und Verlust über sich ergehen lassen. Überdies kann nur ein von Gott Auserwählter die göttlichen Sendungen empfangen, ohne dabei ohnmächtig zu werden oder gar zu sterben. Bahá'u'lláh war schließlich imstande, an den Kräften und Fähigkeiten Gottes zu partizipieren. Wer über eine derartige Machtfülle verfügte und diese nie zu seinen eigenen Gunsten einsetzte, beweist damit wahre Größe.
Kein echter Wahrheitssucher kann das selbständige Studium der Bahá'í-Offenbarungstexte umgehen, sofern er ernsthaft bestrebt ist, sich ohne Beeinflussung durch andere eine eigene fundierte Meinung zu bilden. Die aufgezeigten Fragen und Kriterien sind geeignet, schließlich selbst beurteilen zu können, ob der nicht mehr steigerbare Anspruch Bahá'u'lláhs zu Recht besteht oder nicht.